Reise- und Geschäftsbedingungen
AGB 2010
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff
GmbH zustande kommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften des §§ 651a bis m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11
BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten
nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Reisevertrags/Verpflichtung des Kunden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der A-ROSA
Flussschiff GmbH den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen der A-ROSA Flussschiff GmbH für die jeweilige
Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B.
Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von der A-ROSA Flussschiff
GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
der A-ROSA Flussschiff GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die
nicht von der A-ROSA Flussschiff GmbH herausgegeben werden, sind
für die A-ROSA Flussschiff GmbH und ihre Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der
Leistungspflicht der A-ROSA Flussschiff GmbH gemacht wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder
auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen
Buchungen bestätigt die A-ROSA Flussschiff GmbH den Eingang der
Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung
stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der
A-ROSA Flussschiff GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die A-ROSA
Flussschiff GmbH dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch
den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung der A-ROSA Flussschiff
GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der
A-ROSA Flussschiff GmbH vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der
A-ROSA Flussschiff GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. Zahlung
2.1. Die A-ROSA Flussschiff GmbH darf Zahlungen auf den Reisepreis
vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem
Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss
wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine
Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Siche-
rungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer
5.2 genannten Grund abgesagt werden kann. Mit der Anzahlung wird
die vollständige Prämie einer über die A-ROSA Flussschiff GmbH vermittelten
Versicherung fällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die
A-ROSA Flussschiff GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung
vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 6.2 Satz 2 bis 6.5 zu belasten.
2.3. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich
seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn.
3. Leistungen und Preise
3.1. Die Leistungsverpflichtung der A-ROSA Flussschiff GmbH ergibt
sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem
für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung
unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und
Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein.
3.2. Anschlussbeförderungen per Bahn/Bus/Flugzeug sind vom
Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist die
A-ROSA Flussschiff GmbH bereit, entsprechende Beförderungen zu
vermitteln.
3.3. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des
Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Zu Änderungen oder Abweichungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein
baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/oder
der Routen bei Flussreisen, zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig
vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser kommen kann (Sicherheitsoder
Witterungsgründe). Durch die Änderungen ober Abweichungen
können Teilstrecken ganz oder teilweise ausfallen oder mit anderen
Verkehrsmitteln durchgeführt werden, Ausflugsprogramme können
entfallen oder geändert werden; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen
erforderlich werden.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die A-ROSA
Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn die A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der
Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von A-ROSA
Flussschiff GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage
der Reise der A-ROSA Flussschiff GmbH gegenüber geltend zu machen.
4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die
A-ROSA Flussschiff GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die A-ROSA
Flussschiff GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann die A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden verlangen.
4.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der A-ROSA
Flussschiff GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.5. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsabschluss für die A-ROSA Flussschiff GmbH
nicht vorhersehbar waren. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage
vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
5. Kündigung durch die A-ROSA Flussschiff GmbH und
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
5.1. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer
Abmahnung der A-ROSA Flussschiff GmbH nachhaltig stört oder wenn
er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt die A-ROSA
Flussschiff GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis;
sie
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Die von der A-ROSA Flussschiff GmbH eingesetzten Mitarbeiter/-innen
und das Schiffspersonal sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen
der A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen wahrzunehmen.
Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch
enthalten. Insbesondere ist es den Reisenden nicht gestattet, Drogen,
Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe an Bord der
Flussschiffe zu bringen. Entsprechend internationalen Übereinkommen
werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt.
5.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann bis 35 Tage vor Reisebeginn
bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung festgelegten
Mindestteilnehmerzahl von 110 Personen vom Reisevertrag zurücktreten.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Wird die Reise aus diesem
Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der
A-ROSA Flussschiff GmbH. Dem Kunden wird im eigenen Interesse
und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so verliert die A-ROSA Flussschiff GmbH den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen kann die A-ROSA Flussschiff GmbH, soweit
der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch
zeitlich gestaffelt, das heißt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts
des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in
einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Standard-Pauschale für A-ROSA SELECT-Preise
(exklusive Bahn- oder Fluganreise):
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
• 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 %
• 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
• 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 %
• 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
• Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
b) Gesonderte Pauschale für A-ROSA SMART-Preise
(exklusive Bahn- oder Fluganreise):
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
• 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 45 %
• 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65 %
• 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
• 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
• Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
c) Gesonderte Pauschale für A-ROSA SPONTAN-Preise
(exklusive Bahn- oder Fluganreise):
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
• 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 55 %
• 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65 %
• 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
• 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
• Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
d) Buchungen mit Fluganreise
Bei Stornierungen von Buchungen inklusive Flug gelten neben den
vorstehenden Gebühren für den Schiffsanteil für den Flug die nachfolgenden
Bedingungen:
• bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 %
• 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
• 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 %
• 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
• Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
e) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchte
Themenpakete wie Golf-Pakete sowie Bahnreservierungen und
Verlängerungshotels gilt die Standard-Pauschale (6.2.a.).
6.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,
so haften er und der Reisende der A-ROSA Flussschiff GmbH als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten. Für einen Passagierwechsel auf die
reine Schiffsleistung berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine
Gebühr in Höhe von € 50,– pro Person. Kosten, die durch Änderung
eventuell gebuchter Zusatzleistungen (Flüge etc.) entstehen, werden
vollständig dem Buchenden belastet.
6.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern,
soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH nachweist, dass ihr wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden
sind. In diesem Fall ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der A-ROSA
Flussschiff
GmbH nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr genommene
Pauschale.
6.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt.
7. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird
auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann
der die A-ROSA Flussschiff GmbH bei Einhaltung der nachstehenden
Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt:
7.1. Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt
Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt gilt:
a) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SELECT: € 25,– pro Person, soweit
eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA SELECT erfolgt und es sich um
eine Festbuchung handelt.
Für Umbuchungen von A-ROSA SELECT auf A-ROSA SMART erhöht
sich die Gebühr auf € 100,– pro Person und bei Umbuchungen auf
A-ROSA SPONTAN auf € 300,– pro Person.
b) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SMART: € 100,– pro Person, sofern
eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA SMART erfolgt und es sich um
eine Festbuchung handelt.
Für Umbuchungen von A-ROSA SMART auf A-ROSA SPONTAN erhöht
sich die Gebühr auf € 300,– pro Person.
c) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SPONTAN: Für Umbuchungen von
A-ROSA SPONTAN wird eine Umbuchungsgebühr von € 300,– pro
Person erhoben.
d) Buchungen mit Fluganreise: Bei Änderungen von Buchungen mit
Fluganreise erhöht sich die in Ziffer 7.1. a)–c) genannte Pauschale um
€ 80,– pro Person.
7.2. Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt
Für jegliche Umbuchungswünsche, die ab 29 Tage vor Reiseantritt bei
der A-ROSA Flussschiff GmbH eingehen, können, sofern ihre Erfüllung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag
zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
7.3. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungspauschalen sind
sofort fällig.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen
sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung
des Reisepreises. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde
Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, der A-ROSA
Flussschiff GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar
aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der
Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung
am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der
A-ROSA Flussschiff GmbH an ihrem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über
die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der A-ROSA Flussschiff GmbH
wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit
den Reiseunterlagen, unterrichtet.
Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in
§ 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem,
der A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er der A-ROSA Flussschiff GmbH zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der A-ROSA Flussschiff
GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrags durch ein besonderes, der A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbares
Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.3. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt die
A-ROSA Flussschiff GmbH dringend unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,
wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der
A-ROSA Flussschiff GmbH anzuzeigen.
9.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat die A-ROSA Flussschiff GmbH zu informieren, wenn er
die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine)
nicht innerhalb der von der A-ROSA Flussschiff GmbH mitgeteilten
Frist erhält.
10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der A-ROSA
Flussschiff GmbH, Am Strande 4, 18055 Rostock, erfolgen. Nach Ablauf
der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden
oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit
Flügen gemäß Ziffer 9.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckbeschädigung und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen
nach Aushändigung zu melden.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
11.2. Die deliktische Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck
nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
11.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen der A-ROSA Flussschiff GmbH sind.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der A-ROSA
Flussschiff GmbH ursächlich geworden ist.
11.4. Hat die A-ROSA Flussschiff GmbH die Stellung eines Reeders, so
regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs
sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1. Jeder Reisende muss auf den A-ROSA Flussschiffen einen gültigen
Personalausweis mitführen. Für die 11- und die 17-Tage-Donaureise
ist zudem ein zum Zeitpunkt der Abreise noch 6 Monate gültiger
Reisepass erforderlich (siehe Einreisebestimmungen auf Seite 49 im
Preisteil).
12.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH informiert im Katalog bzw. in der
Reiseausschreibung über die unbedingte Reisepass- und Visapflicht,
die für die jeweiligen Reiseländer besteht. Diese Informationen
werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen
Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden begründete persönliche
Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit,
frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) können dabei nicht
berücksichtigt werden.
12.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird den Kunden vor Vertragsabschluss
über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung
wiedergegebenen Vorschriften informieren.
12.4. Soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH ihrer Hinweispflicht entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde
zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst ver
pflichtet. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation von der A-ROSA Flussschiff GmbH
bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet Geldbeträge, die die A-ROSA
Flussschiff GmbH zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
12.5. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass sie eigene Pflichten schuldhaft
verletzt hat.
13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der A-ROSA Flussschiff
GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
der A-ROSA Flussschiff GmbH beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der A-ROSA
Flussschiff GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
der A-ROSA Flussschiff GmbH beruhen.
13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren
in 1 Jahr.
13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1. und 13.2. beginnt mit dem Tag,
der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
13.4. Schweben zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff
GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Kunde oder die A-ROSA Flussschiff GmbH die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Informationspflicht über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet die
A-ROSA Flussschiff GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, dem
Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,
die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald
die A-ROSA Flussschiff GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die
dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
muss die A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden über
den Wechsel informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie
möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf
folgender Internetseite
abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der
A-ROSA Flussschiff GmbH findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit
bei Klagen des Kunden gegen die A-ROSA Flussschiff GmbH im
Ausland für die Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH dem Grunde
nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2. Der Kunde kann die A-ROSA Flussschiff GmbH nur an ihrem Sitz
verklagen.
15.3. Für Klagen der A-ROSA Flussschiff GmbH gegen den Kunden
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden
bzw. Vertragspartner des Reisevertrags, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz der A-ROSA Flussschiff GmbH vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen
dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff GmbH anzuwenden
sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen
oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. Stand: 05/2009