Allgemeine Reisebedingungen Sonderzugreisen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen der Lernidee Erlebnisreisen GmbH.
1. Anmeldung Reisebestätigung
Mit
der Anmeldung bietet der Anmelder Lernidee Erlebnisreisen GmbH den
Abschluss eines Reisevertrages an. Mit der Annahme, die keiner
besonderen Form bedarf, wird der Vertrag auch für Lernidee
Erlebnisreisen GmbH verbindlich. Bei Vertragsabschluss oder
unverzüglich danach wird Lernidee Erlebnisreisen GmbH dem Anmelder die
schriftliche Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der
Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist
Lernidee Erlebnisreisen GmbH 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Anmelder
innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.
2. Bezahlung, Verschicken von Reisedokumenten
2.1.
Lernidee Erlebnisreisen GmbH darf Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im
Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB entgegennehmen. Dies gilt auch für
Anzahlungen.
2.2. Nach Erhalt der Reisebestätigung, des
Sicherungsscheins und der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 %
des Reisepreises fällig. Der gesamte Restpreis muss 10 Tage vor
Reiseantritt vollständig bei Lernidee Erlebnisreisen GmbH eingegangen
sein. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an Lernidee
Erlebnisreisen GmbH geleistet werden. Zahlungen per Scheck werden nur
akzeptiert, wenn der Scheck mindestens 15 Tage vor Reisebeginn bei
Lernidee Erlebnisreisen GmbH eingeht und spätestens 7 Tage nach Vorlage
bei der bezogenen Bank dem Konto von Lernidee Erlebnisreisen GmbH
gutgeschrieben wird. Vollständig bezahlt ist die Reise erst dann, wenn
der vereinbarte Reisepreis auf dem Konto von Lernidee Erlebnisreisen
GmbH gutgeschrieben ist.
3. Reiseformalitäten, Verantwortlichkeit des Reisenden
3.1.
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden
sollten. Sollten die Einreisevorschriften einzelner Länder vom
Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum dem Reisenden
nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der
Reiseteilnahme gehindert ist, kann Lernidee Erlebnisreisen GmbH den
Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren gem.
5.1
belasten. Von den Konsulatdienststellen erhobene Gebühren für die
Bearbeitung der Visaanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten. Die
im Katalog angegebenen Gebühren gelten für deutsche Teilnehmer.
Gebührensätze für Staatsangehörige anderer Länder können auf Anfrage
mitgeteilt werden.
3.2. Lernidee Erlebnisreisen GmbH steht dafür
ein, dass Reisende, die Bürger eines zur EU gehörenden Staates sind,
über die jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften vor Abschluss des Vertrages unterrichtet
werden. Über nachträglich eintretende Änderungen wird Lernidee
Erlebnisreisen GmbH den Reisenden unverzüglich unterrichten. Nachteile,
die dem Reisenden aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte
Nicht- oder Fehlinformation durch Lernidee Erlebnisreisen GmbH
verursacht.
3.3. Lernidee Erlebnisreisen GmbH haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass Lernidee
Erlebnisreisen GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
4. Leistungen, Preisänderungen
4.1. Geschuldete Leistung
Art
und Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich aus der Programm-
und Leistungsbeschreibung (Prospekt), den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung und den in dieser enthaltenen
Nebenabreden und vereinbarten Sonderwünschen des Kunden. Die in dem
Prospekt enthaltenen Angaben sind für Lernidee Erlebnisreisen GmbH
bindend.
4.2. Leistungsänderungen
Lernidee Erlebnisreisen
GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor
Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden nach
Vertragsabschluss, durch die die vertraglichen Leistungen verändert
werden, sind möglich. Sie werden von Lernidee Erlebnisreisen GmbH
unverzüglich schriftlich bestätigt. Abweichungen oder Änderungen
einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages darf Lernidee Erlebnisreisen GmbH vornehmen, soweit die
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen.
4.3. Preisänderungen
Lernidee
Erlebnisreisen GmbH kann eine nachträgliche Änderung des vereinbarten
Reisepreises vornehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und
vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen und
die Preiserhöhung auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgabe für Hafen- oder Flughafengebühren zurückzuführen ist. Eine
Änderung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, wenn und soweit die
genannten Kostensteigerungen nach Vertragsabschluss eingetreten sind.
Die Preisänderung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die Änderungen
bezogen auf die jeweilige Reise pro Person auf den Reisepreis
auswirken. Änderungen des Reisepreises sind jedoch nur zulässig, wenn
das Änderungsverlangen dem Kunden bis zum 21. Tag vor Reiseantritt
zugegangen ist; danach nicht mehr. Lernidee Erlebnisreisen GmbH
verpflichtet sich, den Kunden von Änderungen des Reisepreises oder
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Preiserhöhung um
mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom
Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Lernidee Erlebnisreisen GmbH in
der Lage ist, diese ohne Mehrpreis aus dem Angebot von Lernidee
Erlebnisreisen GmbH anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung durch Lernidee Erlebnisreisen GmbH über die
Änderungen dieser gegenüber geltend zu
machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren
5.
1. Der Kunde kann von einer bestätigten Reise bis zum Reisebeginn
zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so hat er Lernidee Erlebnisreisen GmbH eine Entschädigung zu
zahlen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem vereinbarten
Reisepreis; davon abzuziehen sind die ersparten Aufwendungen sowie
dasjenige, was Lernidee Erlebnisreisen GmbH durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erworben hat. Lernidee Erlebnisreisen
GmbH ist berechtigt, den Entschädigungsanspruch wie folgt zu
pauschalieren:
A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen) und Individualreisen:
Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Vom 89. bis zum 65. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
Vom 64. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Ab 30 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
B) (vormals C) Sonderzugreisen und Gruppenreisen auf eigens gecharterten Schiffen
Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
Ab 41 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
5.2.
Dem Kunden ist es jederzeit vorbehalten nachzuweisen, dass der Lernidee
Erlebnisreisen GmbH durch seinen Rücktritt und den damit verbundenen
Ausfall des Reisepreises entstandene Schaden in Wirklichkeit geringer
ist als der pauschalierte Entschädigungsanspruch oder, dass ein Schaden
überhaupt nicht entstanden ist.
5.3. Bis zum Reiseantritt kann
der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Lernidee Erlebnisreisen GmbH kann
dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des
Eintritts haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der
Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
6.1 Lernidee Erlebnisreisen GmbH kann aus wichtigem Grund
vor Reiseantritt und auch während der Reise den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter
von Lernidee Erlebnisreisen GmbH sind zur Erklärung der Kündigung
bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere
gegeben, wenn
der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen
Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch
sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem
auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.
Im Falle dieser Kündigung behält Lernidee Erlebnisreisen GmbH den
Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer
anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen erlangt werden.
6.2 Lernidee Erlebnisreisen GmbH
ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde den
Reisepreis entgegen seinen Verpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht bis
spätestens 10 Tage vor Reisebeginn gezahlt hat. Der Kunde ist in diesem
Fall verpflichtet, Lernidee Erlebnisreisen GmbH als Entschädigung eine Gebühr
entsprechend der Regelung in Ziffer 5.1 zu zahlen, es sei denn, dass
bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Die
Regelung in Ziffer 5.2 ist anzuwenden.
6.3 Mindestteilnehmerzahl
Für
die Durchführung von Gruppenreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl
erforderlich, die in der Reiseausschreibung jeweils angegeben ist, und
die dem Kunden in der Reisebestätigung nochmals mitzuteilen ist. Sollte
diese Zahl nicht erreicht werden, kann Lernidee Erlebnisreisen GmbH bis
2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Sobald diese
Voraussetzung vorliegt, muss Lernidee Erlebnisreisen GmbH den Kunden
unverzüglich davon informieren. Der angezahlte Reisepreis wird dann von
Lernidee Erlebnisreisen GmbH sofort erstattet.
7. Höhere Gewalt
Lernidee
Erlebnisreisen GmbH kann vom Vertrag bei nicht voraussehbarer höherer
Gewalt zurücktreten, wenn dadurch die Reise erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem
Reisenden der Rücktritt gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann
Lernidee Erlebnisreisen GmbH für die erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Lernidee Erlebnisreisen GmbH
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls
der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
8. Haftung für Reisemängel
8.1.
Die Rechte des Kunden wegen Reisemängeln richten sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8.2.
Kündigt der Kunde den Reisevertrag wegen eines Mangels und stellt sich
im Nachhinein heraus, dass die Kündigung rechtswidrig war, so hat er
die durch die Kündigung veranlassten Mehrkosten insbesondere für die
notwendigen Beförderungsmaßnahmen zu tragen.
8.3. Mitwirkungspflicht
Der
Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 254 BGB) mitzuwirken eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist in diesem
Zusammenhang insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung bzw.
Lernidee Erlebnisreisen GmbH über die ihm zur Verfügung gestellte
Kontaktadresse auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen, und
alles erforderliche und ihm zumutbare zu tun, um den Eintritt eines
Schadens zu verhindern oder seine Folgen gering zu halten. Die hierzu
notwendigen Auslagen sind ihm von Lernidee Erlebnisreisen GmbH umgehend
zu erstatten. Ein Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht hat den
Verlust der Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln zur Folge, soweit der
Verstoß für den Schadenseintritt (mit-) ursächlich war.
9. Beschränkung der Haftung
9.
1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
– soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
–
soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
9. 2. Für alle gegen den Veranstalter
gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden nur bis zu einer Höhe von 4.100,00 €; übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
9.
3. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist, so kann sich auch Lernidee Erlebnisreisen GmbH
gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
9. 4. Kommt dem
Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur
für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel
die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie
für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter
in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese
geltenden Bestimmungen. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung
auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des
Binnenschifffahrtgesetzes.
9. 5. Fremdleistungen
Der
Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Dies sind in der Regel solche Leistungen, die der Reisende vor Ort
direkt bei einem anderen Veranstalter bucht und bezahlt sowie solche,
die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind und tatsächlich auch so erbracht werden. Der
Haftungsausschluss bezieht sich jedoch in keinem Fall auf die nach dem
Vertrag geschuldeten zentralen Reiseleistungen wie den Transport zu den
einzelnen Reisezielen und die Unterbringung.
9. 6. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Vertragliche
Ansprüche wegen Mängel der Reiseleistung hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen
(§ 651 c bis 651 f BGB) verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
am nächsten Werktag, der auf den Tag folgt, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte.
10. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Lernidee
verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Verordnung zur
Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens – über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,
so ist Lernidee verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden. Sobald Lernidee Erlebnisreisen GmbH Kenntnis darüber
hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den
Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Lernidee den Kunden
über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie
möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste der
Fluggesellschaften ist im Internet abrufbar unter:
http://www.lernidee.de/schwarze_liste_fluggesellschaften.pdf.
11. Rechtswahl
Auf
das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Lernidee findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das
gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Lernidee
im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des
Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12. Schlussbestimmungen
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Bei Klagen des Reisenden
gegen Lernidee Erlebnisreisen GmbH ist Berlin Gerichtsstand. Für Klagen
von Lernidee Erlebnisreisen GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz
des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesem Falle ist der Sitz von Lernidee Erlebnisreisen GmbH, also Berlin-Schöneberg, maßgebend.
Sämtliche Angaben: Stand 30.08.2007