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Visum Russische Föderation

Einreisebestimmungen für Russland

Für die Einreise nach Russland besteht Visumpflicht. Das Visum muss von Ihnen vor der Einreise beantragt werden.

Zur Beantragung des Visums sind folgende Unterlagen nötig:
  • Der mindestens noch 6 Monate über die Ausreise hinaus gültige Original-Reisepass mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
  • Ein online ausgefüllter und unterzeichneter Visumantrag
  • Ein Passbild neueren Datums, Frontansicht
  • Einladung und Voucherbestätigung aus Russland (wird von uns nach Erhalt Ihrer Passdaten zur Verfügung gestellt)
  • Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular "Krankenversicherungskartenformular" über den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rücktransport (auf einem Vordruck)
  • Nachweis der Krankenversicherungsgesellschaft (wird in der Regel von der Versicherung auf Anfrage ausgestellt und dem Versicherungsnehmer zugesandt)
Visumbeantragung
Das Visum kann nur im jeweils zuständigen Konsulat der Russischen Föderation im Bundesland Ihres Wohnortes beantragt werden. Dieses können Sie selbst persönlich beantragen oder Sie beauftragen eine Visumagentur (gegen eine Servicegebühr) wie z.B.
CIBT Visum Centrale GmbH, Schwertberger Strasse 16, 53173 Bonn
Tel. 0228 - 36 78 70 - Fax 0228 - 36 53 87- eMail: info@visum-centrale.de www.visum-centrale.de

Die Konsulargebühr wird von der Botschaft festgelegt und richtet sich u.a. auch nach dem Zeitpunkt des Reiseantritts. Wir empfehlen, das Visum langfristig zu beantragen.

Für die Einladung und Voucherbestätigung (wird von uns in Russland beantragt), die für das Visum nötig ist, benötigen wir mit der Buchung folgende Daten von Ihnen:
Nachname, Geburtsname, alle Vornamen, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Gültigkeit des Passes, Beruf, Staatsangehörigkeit.

Ohne diese Angaben ist die Ausstellung einer Einladung und Voucherbestätigung nicht möglich.

Hinweis zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Visa werden nur in Verbindung mit einer Reisekrankenversicherung inklusive Rücktransport genehmigt. Die gesetzliche Krankenversicherung wird nicht anerkannt. Es werden nicht alle Versicherungsunternehmen von der Botschaft anerkannt. Sollten Sie bereits eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, das Versicherungsunternehmen aber nicht in der Auflistung der Botschaft enthalten sein, müssen Sie u. U. eine neue Versicherung abschließen.
 
Alle nötigen Informationen sowie die online-Vordrucke finden Sie unter www.russisches-konsulat.de

(Stand April 2009)