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Visum Usbekistan

Einreisebestimmungen für Usbekistan

Für die Einreise nach Usbekistan besteht Visumpflicht. Das Visum muss von Ihnen vor der Einreise beantragt werden.

Zur Beantragung des Visums sind für deutsche Staatsangehörige folgende Unterlagen nötig:
  1. Der mindestens noch 3 Monate über die Ausreise hinaus gültige Original-Reisepass mit mindestens einer freien Seite
  2. 1 vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Visumantrag

    Visumantrag bei Beantragung in Frankfurt

    Der Visumantrag muss online ausgefüllt werden. Bitte öffnen Sie den Antrag unter folgendem Link: http://www.evisa.mfa.uz/.

    Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrages, scrollen Sie mit der Maus dann bis zum Ende der Seite und klicken Sie auf „continue“. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und folgen Sie den Hinweisen zum Ausdrucken des Antrags. Unterschreiben Sie den Antrag und tragen Sie das Datum ein.

    Visumantrag bei Beantragung in Berlin

    Das Konsulat in Berlin akzeptiert derzeit sowohl den oben beschriebenen Online-Visumantrag, als auch den „alten“ Visumantrag (dieser ist auf der Homepage der Visum Centrale unter der Bezeichnung "Visumantrag" (Berlin) in ausfüllbarer PDF-Version verfügbar.)
     
  3. 1 Passbild neueren Datums, Frontansicht
Visumbeantragung
Für Touristen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus.

Das Visum können Sie selbst persönlich beantragen oder Sie beauftragen eine Visumagentur (gegen eine Servicegebühr) wie z.B.
CIBT Visum Centrale GmbH, Schwertberger Strasse 16, 53173 Bonn
Tel. 0228 - 36 78 70 - Fax 0228 - 36 53 87- eMail: info@visum-centrale.de www.visum-centrale.de

Die Konsulatsgebühr wird von der Botschaft festgelegt und richtet sich u.a. auch nach dem Zeitpunkt des Reiseantritts. Wie empfehlen Ihnen, das Visum langfristig zu beantragen.

Im Visum, welches in Ihren Original-Pass eingeklebt wird, ist nochmals das exakte Reisedatum Ihrer Reise aufgeführt (Tag der Anreise bis Tag der Ausreise).

Damit Sie den Visumantrag vollständig ausfüllen können, benötigen Sie von uns noch einige Daten zur einladenden Partnerorganisation. Hierfür benötigen wir mit der Buchung folgende Angaben von Ihnen:

Nachnamen, Geburtsnamen, alle Vornamen, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Gültigkeit des Passes, Beruf, Staatsangehörigkeit

Ohne diese Angaben ist die Beantragung des Visums nicht möglich.

Hinweis zur Auslandsreise-Krankenversicherung und Impfschutz
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.

Es besteht kein Impfzwang für die Einreise nach Usbekistan.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Seiten des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de

(Stand Oktober 2009)